Eine Eingabe kann ungerechte oder falsche Entscheidungen der Verwaltung beseitigen
Unter einer Eingabe versteht man Bitten oder Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger an ihre Volksvertretung. Wer sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlt, kann eine Eingabe an die Bürgerschaft machen und um Abhilfe bitten.
Die öffentliche Verwaltung ist nicht unfehlbar und ihre Entscheidungen können im
Einzelfall zu Ungerechtigkeiten oder Benachteiligungen führen. Eine Eingabe an die Bürgerschaft kann Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Der Eingabenausschuss tagt grundsätzlich nicht öffentlich, weil hier sehr persönliche Schicksale aufgerollt werden.
Wie wird eine Eingabe eingereicht?
Für die Formulierung einer Eingabe gibt es keine Vorschriften. Schreiben Sie auf, was Sie belastet und worüber Sie sich beschweren wollen. Es erleichtert dem Ausschuss die Arbeit, wenn Sie Kopien von Bescheiden oder anderen wichtigen Unterlagen beifügen.
Reichen Sie Ihre Eingabe als Brief oder Fax bei der Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft ein:
Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
- Eingabendienst
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg - Telefon: 040-42831-1324
- Fax: 040-42831-1653
- E-Mail: eingabendienste@bk.hamburg.de
- Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitags: 8:00 Uhr – 14:00 Uhr
Sie können auch eine Online-Eingabe machen. Dazu nutzen Sie das Formular, welches die Hamburgische Bürgerschaft im Internet zur Verfügung stellt.
Das Verfahren ist gebührenfrei.
Wenn Sie Fragen zu dem Verfahren haben, können Sie sich auch gerne an mich wenden.
Wie funktioniert das Eingabeverfahren?
Sobald Ihre Eingabe eingetroffen ist, wird aus den Reihen der Ausschussmitglieder einE BerichterstatterIn festgelegt und der Senat wird um Auskunft zu dem Anliegen gebeten. Dazu wird der Senat die Behörde oder Stelle befragen, gegen die sich Ihre Eingabe richtet. Nachdem die Stellungnahme des Senats vorliegt, wird Ihre Eingabe auf die Tagesordnung des nächsten Eingabenausschuss gesetzt. Der Berichterstatter bzw. die Berichterstatterin trägt den Fall im Ausschuss vor und gibt eine Empfehlung zum weiteren Verfahren ab. Kommt der Ausschuss zum Ergebnis, dass der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden muss, kann er Senatsvertreter anhören, Akten anfordern oder Ortsbesichtigungen vornehmen.

Welche Entscheidungen kann der Ausschuss treffen?
Im Gesetz über den Eingabenausschuss und §§ 66 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft ist geregelt, welche Entscheidungen der Eingabenausschuss treffen darf.
Eine Vielzahl von Eingaben kann für „erledigt“ erklärt werden, da der Senat den Anliegen von sich aus entspricht. Den Erfolg hat hier also schon die Ausübung des Petitionsrechts selbst herbeigeführt.
Darüber hinaus sind folgende Entscheidungen möglich
- Überweisung an den Senat “zur Berücksichtigung”, wenn das Anliegen begründet und Abhilfe notwendig ist;
- Überweisung an den Senat “zur Erwägung”, wenn der Senat das Anliegen noch einmal überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen sollte;
- Überweisung an den Senat “als Stoff für künftige Prüfung”, um zu erreichen, dass der Senat das Anliegen in Gesetzesentwürfe, Verordnungen oder andere Initiativen oder Untersuchungen einbezieht;
- Erklärung der Eingabe für “nicht abhilfefähig”, insbesondere, wenn das Verhalten der Verwaltung nicht zu beanstanden ist und
- “Übergang zur Tagesordnung”, wenn das Anliegen nicht erkennbar ist oder gegenüber einer früheren, von der Bürgerschaft bereits beschiedenen Eingabe keine neuen Tatsachen oder Beweismittel enthält.
Seine Entscheidung legt der Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft als Empfehlung vor. Die Bürgerschaft entscheidet dann abschließend darüber, wie mit der Eingabe weiter verfahren werden soll.
Eine Überweisung an den Senat git als Empfehlung. Wegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung kann die Bürgerschaft dem Senat keine Vorschriften machen. Deshalb ist der Senat nicht verpflichtet, der Empfehlung zu folgen. Der Senat berichtet der Bürgerschaft, wie er mit der Empfehlung umgeht.
Die Entscheidung teilt Ihnen der Eingabenausschuss schriftlich mit. Damit ist das Eingabeverfahren beendet.
Insgesamt dauert das Eingabeverfahren etwa drei bis sechs Monate.
Links
- Hamburgische Bürgerschaft: Onlineseiten zum Eingabeverfahren
- Hamburgische Bürgerschaft: Broschüre “Die Petition – Ihr gutes Recht” (243,5 Kilobytes) als PDF
- Gesetz über den Eingabenausschuss
- Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft – zum Eingabenausschuss siehe §§ 66 ff
- Hamburgische Bürgerschaft – Vereinbarungen zwischen Senat und Bürgerschaft über die aufschiebende Wirkung einer Eingabe
Dokumente
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Sitzungen des Eingabenausschusses mit einem Link auf die entsprechende Bürgerschaftsdrucksache in der Parlamentsdatenbank. Da die Sitzungen des Eingabenausschusses nichtöffentlich und die Beratungen vertraulich sind, können Sie sich anhand der Bürgerschaftsdrucksachen einen Eindruck von den vielfältigen Themen der Beratung und der konkreten Arbeit des Eingabenauschusses machen.
Da ich dem Eingabenausschuss seit dem 24.01.2012 nicht mehr angehöre, wird diese Tabelle nicht fortgeführt. Sie finden die Berichte des Eingabenausschusses in der Parlamentsdatenbank (Am Einfachsten übder die Suche nach Formalkriterien -> Dokumenttyp: Ausschussbericht -> Urheber: Eingabenausschuss.
| Datum der Sitzung | Beratende Eingaben | Link zur Drucksache |
|---|---|---|
| 23.01.2011 | 8 | Drs. 20/2921 |
| 17.01.2011 | 15 | Drs. 20/2556 |
| 16.01.2011 | 5 | Drs. 20/2555 |
| 12.12.2011 | 11 | Drs. 20/2277 |
| 06.12.2011 | 16 | Drs. 20/2276 |
| 05.12.2011 | 27 | Drs. 20/2275 |
| 29.11.2011 | 11 | Drs. 20/2274 |
| 28.11.2011 | 3 | Drs. 20/2273 |
| 21.11.2011 | 1 | Drs. 20/2104 |
| 14.11.2011 | 17 | Drs. 20/2103 |
| 07.11.2011 | 10 | Drs. 20/2102 |
| 01.11.2011 | 17 | Drs. 20/1917 |
| 31.10.2011 | 10 | Drs. 20/1916 |
| 24.10.2011 | 18 | Drs. 20/1915 |
| 18.10.2011 | 10 | Drs. 20/1677 |
| 17.10.2011 | 7 | Drs. 20/1676 |
| 26.09.2011 | 10 | Drs. 20/1675 |
| 20.09.2011 | 1 | Drs. 20/1531 |
| 19.09.2011 | 59 | Drs. 20/1530 |
| 13.09.2011 | 17 | Drs. 20/1529 |
| 12.09.2011 | 8 | Drs. 20/1340 |
| 05.09.2011 | 21 | Drs. 20/1339 |
| 30.08.2011 | 11 | Drs. 20/1338 |
| 29.08.2011 | 12 | Drs. 20/1337 |
| 22.08.2011 | 4 | Drs. 20/1336 |
| 16.08.2011 | 8 | Drs. 20/881 |
| 15.08.2011 | 7 | Drs. 20/880 |
| 01.08.2011 | 20 | Drs. 20/879 |
| 18.07.2011 | 14 | Drs. 20/878 |
| 28.06.2011 | 7 | Drs. 20/877 |
| 27.06.2011 | 3 | Drs. 20/876 |
| 21.06.2011 | 22 | Drs. 20/695 |
| 20.06.2011 | 2 | Drs. 20/694 |
| 06.06.2011 | 11 | Drs. 20/513 |
| 30.05.2011 | 16 | Drs. 20/512 |
| 24.05.2011 | 8 | Drs. 20/511 |
| 23.05.2011 | 9 | Drs. 20/510 |
| 16.05.2011 | 9 | Drs. 20/509 |
| 10.05.2011 | 3 | Drs. 20/366 |
| 09.05.2011 | 11 | Drs. 20/365 |
| 02.05.2011 | 6 | Drs. 20/364 |
| 19.04.2011 | 12 | Drs. 20/156 |
| 18.04.2011 | 12 | Drs. 20/155 |








