In einem gemeinsamen Antrag für die nächste Bürgerschaftssitzung fordern alle fünf Bürgerschaftsfraktionen vom Senat die kurzfristige Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes. Das Gesetz regelt die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene und entspricht nicht mehr der aktuellen Verfassungslage – das soll sich ändern.
Neben der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung sieht das Ersuchen auch vor, zukünftig die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Volksbegehren verbindlicher zu regeln. Es soll geprüft werden, ob der Senat bei verfassungsrechtlichen Zweifeln zukünftig verbindlich das Verfassungsgericht anrufen muss, damit nur rechtmäßige Volksinitiativen auch Zugang zum Volksbegehren bekommen.
Auch bei den Spendenregelungen setzen die Fraktionen auf mehr Transparenz, wollen die Spendenregelungen für Volksinitiativen stärker den strengen Transparenzregeln für Parteien anpassen.
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