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» Hilfen zur Erziehung: Wir wollen wirksamere Unterstützung für Kinder und Jugendliche

www.frank-schmitt.info - Frank Schmitt – Ihr Bürgerschaftsabgeordneter für den Wahlkreis Vier

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13. August 2011

Die GAL-Fraktion hat zum angestrebten Reformprozess im Bereich der Erziehungshilfe eine bewusste Panikmache betrieben, indem sie behauptete, die SPD wolle den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung abschaffen. Dazu stellte Jugendsenator Detlef Scheele in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend klar: „Der Senat bereitet keine Abschaffung des Rechtsanspruches vor“.

Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten geht es einzig und allein darum, das System für die hilfebedürftigen Kinder und Eltern effizienter und besser zu machen. Dazu müssen die finanziellen Mittel bedarfsgerecht und effizient eingesetzt werden.

Entwicklung der Fallzahlen und Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erzeihung

Dem seit Jahren anhaltenden Anstieg der Ausgaben und Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung muss begegnet werden.

Abbildung: Entwicklung Fallzahlen und Kosten

Abbildung: Entwicklung Fallzahlen und Kosten

Ausbau der sozialräumlichen Angebote und Hilfen

Durch den Ausbau der sozialräumlichen Angebote und Hilfen sollen bereits vorhandene Ressourcen im Sozialraum verstärkt einbezogen werden. Hierzu werden mit den Bezirken Kontrakte abgeschlossen. Dabei ist es meiner Fraktion und mir ein Anliegen, dass bei der Umsetzung in den Bezirken auch die Kompetenz und Erfahrung der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse einbezogen werden.

Es sprechen viele fachliche Gründe für den Ausbau dieser Angebotsformen:
Die Hilfen sind lebensweltorientiert, da sich die Angebote strukturell, fachlich und methodisch an den Lebenslagen der Adressatengruppen ausrichten. Sie sind regionalisiert und können im Stadtteil bis in die unmittelbare Nachbarschaft an vorhanden lokalen Beziehungen anknüpfen, sowie ihre Vernetzung und Kooperation ermöglichen. Außerdem handelt es sich häufig um im Alltag zugängliche, situationsbezogene Angebote und Hilfen, die ganzheitlich auf die komplexen Erfahrungen der Adressaten ausgerichtet sind.
Da der Zugang nicht wie bei den Hilfen zur Erziehung obligatorisch über das Jugendamt erfolgt, ist die Schwelle für die Betroffenen, diese Angebote und Hilfen in Anspruch zu nehmen oftmals geringer. Damit sind solche sozialräumlichen Angebote und Hilfen auch vorbeugende Hilfe in Situationen, die erfahrungsgemäß belastend sind und sich zu Krisen ausweiten können.
Durch eine Umgestaltung des Jugendhilfeangebots, insbesondere in Verbindung mit Regelangeboten der Frühen Hilfen, der Kindertagesbetreuung und der Schulen, wird sozialer Ausgrenzung und Bildungsbenachteiligung entgegengewirkt. So können beispielsweise solche sozialräumlichen Angebote das Schulsystem dabei unterstützen, dass bei Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsproblemen von Kindern und Jugendlichen diese nicht ausgegrenzt, sondern integrativ beschult werden und somit ein Verbleib im Regelsystem mit allen damit verbundenen positiven Folgen (u.a. auch im Hinblick auf Ausbildungs- und Berufsperspektiven und Kriminalitätsprävention) ermöglicht wird.

Durch eine Verbesserung des Workflows durch EDV-basierte Verfahren (JUS-IT) sollen die Hilfen zukünftig passgenauer, zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden.
Wir werden alles daran setzen, die vorhandenen Angebote im Sinne der betroffenen Familien noch besser einzusetzen, zu verzahnen und gegebenenfalls neu auszurichten.

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