|

» Reform der bezirklichen Bürgerbeteiligung – Bürgerentscheide besser geregelt

www.frank-schmitt.info - Frank Schmitt – Ihr Bürgerschaftsabgeordneter für den Wahlkreis Vier

Weitere Informationen und Links

6. Januar 2012

Die bezirkliche Bürgerbeteiligung in Hamburg wird reformiert. Darauf hat sich meine SPD-Fraktion mit den anderen vier Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie dem Hamburger Landesverband von „Mehr Demokratie e.V.“ geeinigt.

Die Reform war notwendig geworden, weil sich seit Einführung der bezirklichen Bürgerbeteiligung vor über zehn Jahren eine Reihe von Anwendungsproblemen, Regelungslücken und Weiterentwicklungsbedarfen ergeben hat. Darin waren sich Justiz, Politik, Verwaltung und Mehr Demokratie weitgehend einig.

Als Mitglied im Verfassungsausschuss war ich federführend an den Verhandlungen beteiligt. Mit dieser Reform wird es in Zukunft nicht mehr zu Absurditäten kommen, wie etwa den zwei Bürgerbegehren zu der Frage der Ansiedlung von IKEA in Altona. Zukünftig können in solch einem Fall die beiden sich widersprechenden Abstimmungsvorlagen zu einer Alternativabstimmung zusammengezogen werden.

Zukünftig sind die Bezirksämter verpflichtet, Bedenken bezüglich der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens unverzüglich mitzuteilen. Ein zentraler Baustein bei den Verhandlungen mit Mehr Demokratie war die Frage, ob ein Quorum eingeführt werden solle. Darunter versteht man eine vorher bestimmte Anzahl von Stimmen, die erreicht werden muss, damit ein Volksentscheid gültig ist. Wir Sozialdemokraten sind grundsätzlich für die Einführung eines Quorums. Doch weil die Vertreter von Mehr Demokratie deutlich gemacht haben, dass sie bei einem Quorum die gesamte Reform kippen würden, haben sich die Abgeordneten von SPD, CDU und FDP dazu entschlossen, an dieser Stelle den Kompromiss zu wählen. Weil eine Reihe der geplanten Änderungen unabweisbar notwendig ist, nehmen wir lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Eine der wesentlichen Änderungen der Reform ist, dass die Vertrauenspersonen einer Initiative nun die Gelegenheit erhalten, das Anliegen ihres Bürgerbegehrens in einem Ausschuss der Bezirksversammlung öffentlich zu erläutern. Auch darf eine durch Bürgerentscheid zustande gekommene Entscheidung in den kommenden zwei Jahren nicht durch einen anderen Bürgerentscheid geändert werden. Zudem müssen die Vertrauenspersonen Rechenschaft ablegen über Herkunft und Verwendung der Gelder, mit denen sie ihre Initiative bestritten haben.

Foto: PIXELIO

Dieser Beitrag hat zur Zeit keine Antworten

Kommentare zum Beitrag