>Durch Hilfen zur Erziehung können Eltern im Bedarfsfalle für ihre Kinder konkrete Unterstützung bekommen. Sorgeberechtig-te können für sich und für ihre Kinder Hilfen zur Erziehung beantragen, wenn – so steht es im entsprechenden Gesetz – „eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“. Nicht alle Familien leben auf der Sonnenseite, und für diejenigen, die Unterstützung bedürfen, gibt es den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung.
Die Anzahl der von den Jugendämtern verfügten einzelfallfinanzierten Hilfen zur Erziehung steigt seit Jahren an. Im Haushaltsplanentwurf des Vorgängersenates wurde diese kontinuierliche Fallzahlensteigerung nicht berücksichtigt. Im Sinne einer realistischen Haushaltsveranschlagung, die diesen Anstieg der in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung berücksichtigt, hat die Bürgerschaft im Doppelhaushalt 2011/2012 60 Millionen Euro mehr als im vergangenen Haushalt für die Hilfen zur Erziehung bereitgestellt.
Um diese kontinuierliche Steigerung der Fallzahlenentwicklung in einen Gleitflug zu bringen, sollen sozialräumliche Angebote ausgebaut werden. Ziel ist es, aus den vorhandenen Mitteln mehr Wirkung für Hamburgs unterstützungsbedürftige Kinder und Jugendliche zu erzielen und damit einen Beitrag zum Ausgleich sozialer Benachteiligung zu leisten.
Um das Recht der Minderjährigen auf Erziehung und die Pflicht der Sorgeberechtigten zur Erziehung zu gewährleisten, sollen alle Eltern von Anfang an (Schwangerschaft, Geburt, erste Lebensmonate) Hilfe und Unterstützung erfahren, wenn sie diese benötigen. Dabei sollen sie möglichst niedrigschwellig und wohnortnah an die Hilfe gelangen können. Getreu dem Motto „Vorsorgen ist besser als Heilen“ ist die SPD der Überzeugung, dass es ihre Pflicht ist, so frühzeitig wie möglich unterstützend einzugreifen. So können die Probleme angegangen werden, ehe sie sich manifestiert haben und Folgeprobleme daraus erwachsen. Je früher die Förderung, desto erfolgversprechender. Das ist bekannt.
Deshalb hat sich die SPD im Bundesrat für die Familienhebammen eingesetzt, schafft Krippenplätze, baut die Kindertagesbetreuung aus und ermöglicht die ganztägige Betreuung an den Schulen. Die Aussonderung von Kindern und Jugendlichen aus Familie, Kita, Schule, Ausbildung, Freizeiteinrichtungen etc. soll zukünftig vermieden werden. Besteht Hilfebedarf bei den Minderjährigen, soll dieser künftig vorrangig durch Verweisung in sozialräumliche Hilfsangebote oder Angebote der Familienförderung und der Elternbildung erbracht werden. Dabei soll sowohl der Erhalt des stabilisierenden sozialen Umfeldes vorrangiges Ziel sein, als auch der Erhalt des Schulstandortes des jungen Menschen.
Förmliche Hilfen zur Erziehung sollen nur dann genehmigt werden, wenn im Einzelfall absehbar ist, dass sozialräumliche Hilfen keinen Erfolg versprechen oder bereits gescheitert sind. Für die sozialräumlichen Hilfen und Angebote stehen dem Bezirk Altona für 2011 735.000 Euro zur Verfügung, für 2012 wurden die Mittel auf 1,6 Millionen Euro aufgestockt. Neben dem Auf- und Ausbau der sozialräumlichen Hilfen und Angebote wird aus diesen Mitteln auch der ASD gestärkt, der sich für den Hamburger Westen am Osdorfer Born, Achtern Born 135, befindet. Die Mitarbeiter beraten die Hilfesuchenden, kennen die örtlichen Gegebenheiten, wissen welche Hilfsangebote es in den einzelnen Stadtteilen gibt und können gegebenenfalls dorthin vermitteln.
Als Beispiel für eine wohnortnahe Hilfe, die im Rahmen der sozialräumlichen Angebote und Hilfen im Hamburger Westen geschaffen wird, sei hier die „Erziehungsberatungsstelle Altona West im Netzwerk“ genannt, deren Angebot in einem Trägerverbund von Diakonischem Werk, Diakonischem Werk Hamburg-West/Südholstein, Hamburger Kinder- und Jugendhilfe und der Großstadtmission durchgeführt wird. Neben verbindlichen Zuweisungen durch den ASD stehen die sozialräumlichen Angebote und Hilfen in den Stadtteilen Hilfesuchenden auch als Anlaufstellen zur Verfügung, die jede und jeder auch ohne Empfehlung des ASD alleine aufsuchen kann.
Obwohl die sozialräumliche Umgestaltung der Jugendhilfe von vielen Fachleuten begrüßt wird, kamen Gerüchte auf, damit solle es zu einer Abschaffung des gesetzlichen Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung kommen. Die Befürchtung ist unbegründet: Eine Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs ist nicht vorgesehen!
Sozialräumliche Angebote und Hilfen für die Familien, die eine frühzeitige, wohnortnahe und niedrigschwellige Hilfe brauchen – Hilfen zur Erziehung den Familien, in denen sich massive Probleme womöglich seit langem aufgebaut haben. Deswegen untermauern die Sozialdemokraten die Hilfen zur Erziehung konsequent mit den sozialräumlichen Angeboten und Hilfen zu einem zweistufigen System. Mit diesen beiden Stufen sollen möglichst engmaschig alle Familien zielgenau gefördert und somit allen Kindern und Jugendlichen echte Chancen auf Teilhabe geboten werden.
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