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» Sozialräumliche Umge­stal­tung der Jugendhilfe: Vor­sorgen ist besser als Heilen

www.frank-schmitt.info - Frank Schmitt – Ihr Bürgerschaftsabgeordneter für den Wahlkreis Vier

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2. Januar 2012

>Durch Hilfen zur Erziehung können Eltern im Bedarfsfalle für ihre Kinder konkrete Unterstützung bekommen. Sorgeberechtig-te können für sich und für ihre Kinder Hilfen zur Erziehung beantra­gen, wenn – so steht es im entsprechenden Gesetz – „eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechen­de Erzieh­ung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“. Nicht alle Familien leben auf der Sonnenseite, und für diejenigen, die Unterstützung bedürfen, gibt es den Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung.

Die Anzahl der von den Jugendäm­tern verfügten einzelfallfinanzierten Hilfen zur Erziehung steigt seit Jahren an. Im Haushaltsplanentwurf des Vorgängersenates wurde diese kontinuierliche Fallzahlensteigerung nicht berücksichtigt. Im Sinne einer realistischen Haushaltsveranschla­gung, die diesen Anstieg der in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung berücksichtigt, hat die Bürgerschaft im Doppelhaushalt 2011/2012 60 Millionen Euro mehr als im vergangenen Haushalt für die Hilfen zur Erziehung bereitgestellt.

Um diese kontinuierliche Steigerung der Fallzahlenentwicklung in einen Gleitflug zu bringen, sollen sozial­räumliche Angebote ausgebaut wer­den. Ziel ist es, aus den vorhan­denen Mitteln mehr Wirkung für Hamburgs unterstützungsbedürftige Kinder und Jugendliche zu erzielen und damit einen Beitrag zum Ausgleich sozialer Benachteiligung zu leisten.

Um das Recht der Minderjährigen auf Erziehung und die Pflicht der Sorgeberechtigten zur Erziehung zu gewährleisten, sollen alle Eltern von Anfang an (Schwangerschaft, Ge­burt, erste Lebensmonate) Hilfe und Unterstützung erfahren, wenn sie diese benötigen. Dabei sollen sie möglichst niedrigschwellig und wohnortnah an die Hilfe gelangen können. Getreu dem Motto „Vorsor­gen ist besser als Heilen“ ist die SPD der Überzeugung, dass es ihre Pflicht ist, so frühzeitig wie möglich unter­stüt­zend einzugreifen. So können die Probleme angegangen werden, ehe sie sich manifestiert haben und Fol­ge­probleme daraus erwachsen. Je früher die Förderung, desto erfolg­versprechender. Das ist bekannt.

Deshalb hat sich die SPD im Bundesrat für die Familienheb­ammen eingesetzt, schafft Krippen­plätze, baut die Kindertagesbetreu­ung aus und ermöglicht die ganz­tägige Betreuung an den Schulen. Die Aussonderung von Kindern und Jugendlichen aus Familie, Kita, Schule, Ausbildung, Freizeiteinrich­tun­gen etc. soll zukünftig vermieden werden. Besteht Hilfebedarf bei den Minderjährigen, soll dieser künf­tig vorrangig durch Verweisung in sozialräumliche Hilfsangebote oder Angebote der Familienförderung und der Eltern­bildung erbracht werden. Dabei soll sowohl der Erhalt des stabilisierenden sozialen Umfeldes vorrangiges Ziel sein, als auch der Erhalt des Schulstandortes des jungen Menschen.

Förmliche Hilfen zur Erziehung sollen nur dann genehmigt werden, wenn im Einzel­fall absehbar ist, dass sozial­räum­liche Hilfen keinen Erfolg verspre­chen oder bereits gescheitert sind. Für die sozialräumlichen Hilfen und Angebote stehen dem Bezirk Altona für 2011 735.000 Euro zur Verfü­gung, für 2012 wurden die Mittel auf 1,6 Millionen Euro aufgestockt. Neben dem Auf- und Ausbau der sozialräumlichen Hilfen und Ange­bote wird aus diesen Mitteln auch der ASD gestärkt, der sich für den Ham­burger Westen am Osdorfer Born, Achtern Born 135, befindet. Die Mitarbeiter beraten die Hilfesu­chen­den, kennen die örtlichen Gegeben­heiten, wissen welche Hilfs­angebote es in den einzelnen Stadtteilen gibt und können gegebenenfalls dorthin vermitteln.

Als Beispiel für eine wohnortnahe Hilfe, die im Rahmen der sozial­räumlichen Angebote und Hilfen im Hamburger Westen geschaffen wird, sei hier die „Erziehungsberatungs­stelle Altona West im Netzwerk“ genannt, deren Angebot in einem Trägerverbund von Diakonischem Werk, Diakonischem Werk Hamburg-West/Südholstein, Hamburger Kinder- und Jugendhilfe und der Großstadtmission durchge­führt wird. Neben verbind­lichen Zuweisungen durch den ASD stehen die sozial­räumlichen Ange­bote und Hilfen in den Stadtteilen Hilfesuchenden auch als Anlauf­stellen zur Verfügung, die jede und jeder auch ohne Empfeh­lung des ASD alleine aufsuchen kann.

Obwohl die sozialräumliche Umge­staltung der Jugendhilfe von vielen Fachleuten begrüßt wird, kamen Gerüchte auf, damit solle es zu einer Abschaffung des gesetzlichen Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung kommen. Die Befürch­­tung ist unbegründet: Eine Abschaffung des individuellen Rechts­anspruchs ist nicht vorgesehen!

Sozialräumliche Angebote und Hilfen für die Familien, die eine frühzeitige, wohnortnahe und niedrigschwellige Hilfe brauchen – Hilfen zur Erziehung den Familien, in denen sich massive Probleme womöglich seit langem aufgebaut haben. Deswegen untermauern die Sozialdemokraten die Hilfen zur Erziehung konsequent mit den sozialräumlichen Angeboten und Hilfen zu einem zweistufigen System. Mit diesen beiden Stufen sollen möglichst engmaschig alle Familien zielgenau gefördert und somit allen Kindern und Jugendlichen echte Chancen auf Teilhabe geboten werden.

Foto: PIXELIO

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