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» Verfassungsausschuss: Auswertung der Expertenanhörung zum aktiven Wahlrecht ab 16 Jahren

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30. November 2011

Jugend im ParlamentIn seiner Sitzung am 29. November haben die Mitglieder des Verfassungsausschusses die am 28.10.2011 durchgeführte Expertenanhörung zum aktiven Wahlrecht ab 16 Jahren ausgewertet. Eine Absenkung des Wahlalters erfordert eine gelungene Demokratieerzeihung und politische Bildung innerhalb und außerhalb der Schule. Hierin waren sich die Abgeordneten einig. Bereits jetzt sind Wahlen Thema im Unterricht, die Landeszentrale für politische Bildung informiert über die Grundlagen der Politik und die Hamburgische Bürgerschaft möchte mit “Jugend im Parlament” das politische Interesse junger Menschen fördern. Es gibt weitere gelungene Ansätze, die es aus meiner Sicht gilt auszubauen.

Landeswahlleiter Willi Beiss stellte dar, dass eine Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre ca. 75.000 junge Hamburgerinnen und Hamburger für die Wahl zur Bürgerschaft beträfe. Das entspräche einer Erhöhung der Wahlberechtigten um ca. 2,8%.
Da bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen auch EU-Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sind, würde sich hier die Anzahl der Wahlberechtigten um etwas über 26.000 Waählerinnen und Wähler erhöhen, das entspräche in etwa 2%.
Nun werden die Fraktionen über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beraten.

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