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» Wahlstudie zur Bürgerschaftswahl 2011: Wahlbeteiligung darf nicht vom Einkommen abhängen

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7. Juli 2011

Die Wahlbeteiligung bei der Bürgerschaftswahl 2011 ist Hamburgweit auf den historischen Tiefstwert von 57,3 Prozent gesunken. In Lurup lag die Wahlbeteiligung mit weniger als 50 Prozent noch deutlich darunter. Diese Zahlen stammen aus der Wahlstudie, die Professor Cord Jakobeit vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Hamburg im Auftrag der Hamburgischen Bürgerschaft erstellt hat. Es ist bedauerlich, dass noch nicht einmal jeder zweite Wahlberechtigte aus Lurup seine Stimme abgegeben hat.
Anders die Wahlbeteiligung in Sülldorf, sowie in den Elbvororten Nienstedten, Blankenese, Iserbrook und Rissen: Dort lag die Wahlbeteiligung durchgehend bei über 65 Prozent, mithin habend mindestens zwei von drei Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Zwischen diesen Extremen liegt die Wahlbeteiligung in Osdorf, dem Stadtteil der im Norden durch den Osdorfer Born geprägt und im Süden durch die Villengegend Hochkamp.
Die Wissenschaftler weisen nach der Wahl 2008 bereits zum zweiten Mal nach, dass in sozial schwächeren Stadtteilen eine erheblich niedrigere Wahlbeteiligung und ein höherer Anteil ungültiger Stimmen vorliegt. Auch ist der Anteil der Briefwahlstimmen in diesen Stadtteilen deutlich niedriger als in den besser situierten Wohngegenden.
Es zeigt sich weiterhin, dass der Abstand zwischen sozial schwächeren und sozial stärkeren Stadtteilen größer wird. So gibt es einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Nichtwähler und dem Einkommen: Je niedriger das Einkommen desto niedriger die Wahlbeteiligung. Mit dieser Problematik muss sich die Politik befassen. Die Wahlbeteiligung darf nicht vom Einkommen abhängen!
Die Wählerbefragung hat ergeben, dass fast alle Wählerinnen und Wähler mit der Anzahl der zu vergebenden Stimmen und der grundsätzlichen Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens vertraut sind. Unterm Strich bewertet mehr als die Hälfte der befragten Wählerinnen und Wähler das neue Wahlrecht als sehr viel oder eher besser als das alte Wahlrecht mit nur einer Stimme.

Auch unter den befragten Nichtwählerinnen und Nichtwählern findet das neue Wahlrecht mehr Befürworter als Ablehner. Erwartungsgemäß ergab sich bei deren Befragung ein niedrigerer Wissensstand. Dennoch war für knapp drei Viertel der Nichtwählerinnen und Nichtwähler das neue Wahlrecht kein Grund für die Wahlenthaltung. Allerdings war es für jeden sechsten der Nichtwählerinnen und Nichtwählern ein wichtiger oder sogar der ausschlaggebende Grund, nicht wählen zu gehen.
Die sinkende Wahlbeteiligung, die vielen ungültigen Stimmen und die deutlichen Unterschiede zwischen den Stadtteilen geben Anlass zur Sorge. Wir werden uns im Verfassungsausschuss, der sich federführend mit dem Thema beschäftigt die Ergebnisse der Studie genau ansehen und ausgiebig mit allen Fraktionen beraten. Wir brauchen einen vernünftigen Konsens. Ich warne ausdrücklich vor überhasteten Aussagen und Interpretationen der Studie.

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